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Schadstoffsanierung

Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen dürfen ausschließlich Personen durchführen, die den Sachkundenachweis nach den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe; Asbest-,Abbruch-, Sanierung- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) erlangt haben.
Mit unserem Sachkundenachweis gemäß Anlage 3, Nr.2.7, TRGS 519 können wir für Sie sämtliche Arbeiten zur Demontage und Entsorgung sowohl von festgebundenen, wie zum Beipiel alte Abwasserrohre oder Dachschindeln, wie auch von schwach gebundenen Asbestprodukten, wie zum Beispiel Rohrisolierungen, Klebstoffe für Bodenbeläge etc., durchführen.

Die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen bei den zuständigen Behörden können wir für Sie gerne übernehmen.

Vor dem Abbau und Entsorgung dieser Produkte werden in der Regel Messungen der Raum- und Umgebungsluft vorgenommen um festzustellen, ob bereits vor dem Beginn der Arbeiten Belastungen der Atemluft durch Asbestfasern vorliegen. In anderen Fällen werden vor dem Ausbau von Baumaterialien deren Zusammensetzung unbekannt ist Materialproben entnommen und im Labor auf mögliche Schadstoffe untersucht.

Für den Ausbau von so genannten „schwach gebundenen“ Asbestprodukten müssen vor Beginn der Arbeiten in der Regel auch umfangreiche Schutzmaßnahmen für die unmittelbare Umgebung und für die Gesundheit unserer Mitarbeiter getroffen werden.

Hierbei werden die Arbeitsbereiche luftdicht gegenüber der nicht belasteten Umgebung abgeschottet. Der Arbeitsbereich darf dann ausschließlich von eingewiesenem Personal mit Schutzausrüstung betreten werden. Um zu verhindern, dass lose Asbestfasern unkontrolliert freigesetzt werden können die so vorbereiteten Bereiche nur über eine Schleuse betreten werden.